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Zeugnis

Welche Arten von Zeugnissen gibt es und wann muss ein Zeugnis erteilt werden?

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Fragen, wann der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zeugnis hat und welche Angaben im Zeugnis enthalten sein müssen.

Der Arbeitgeber hat zum Ende des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer ein Zeugnis zu erteilen (Beendigungszeugnis). Der Arbeitgeber hat dabei das Wahlrecht, ob er ein einfaches Zeugnis haben will, in welchem nur Art und Dauer der Tätigkeit beschrieben werden. Alternativ kann der Arbeitnehmer auch ein qualifiziertes Zeugnis verlangen, welches sich zusätzlich zu dem Inhalt des einfachen Zeugnisses auch auf Führung und Leistung des Arbeitnehmers während des Arbeitsverhältnisses erstreckt.

Ist das Arbeitsverhältnis zwar noch nicht beendet, ist das Ende aber absehbar, entweder weil das Arbeitsverhältnis befristet war oder weil ein Aufhebungsvertrag schon geschlossen oder die Kündigung ausgesprochen wurde, entsteht der Anspruch auf ein vorläufiges Zeugnis. Dieses bescheinigt den Verlauf des fast vollständig abgeschlossenen Arbeitsverhältnisses und soll dazu dienen, dass der Arbeitnehmer sich anderweitig bewerben kann.

Während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangen.

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Was zu beachten ist