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Urlaub

Wie viel Urlaub steht Arbeitnehmern gesetzlich mindestens zu?

Nachfolgend finden Sie Informationen zum gesetzlichen Mindesturlaub, zur Übertragung, zum Verfall und zur Abgeltung von Urlaubsansprüchen und zu vielen weiteren Detailfragen.

Die gesetzliche Mindestdauer des Urlaubs beträgt 24 Werktage. Werktage sind die Tage von Montag bis Samstag, so dass der gesetzliche Mindesturlaub vier Wochen beträgt.

Für Schwerbehinderte wird der Urlaubsanspruch gemäß § 125 Abs. 1 SGB IX um fünf Urlaubstage erhöht, so dass Schwerbehinderte einen Anspruch auf fünf Wochen Urlaub haben.

Auch für Jugendliche gilt ein erhöhter Urlaubsanspruch gemäß § 8 JArbSchG, der in Abhängigkeit vom Alter zum Beginn des jeweiligen Kalenderjahres gestaffelt ist. Danach steht Jugendlichen mit einem Lebensalter unter 16 Jahren zum Beginn des jeweiligen Kalenderjahres 30 Werktage Urlaub zu, unter 17 Jahren 27 Werktage Urlaub und unter 18 Jahren 25 Werktage Urlaub.

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Was zu beachten ist