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Verdachtskündigung

Verdachtskündigung – Was ist zu tun?

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Fragen, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber eine Verdachtskündigung aussprechen kann und wie Sie sich als Arbeitnehmer bei Erhalt einer solchen Kündigung am Besten verhalten.

Als eine Verdachtskündigung wird eine Kündigung des Arbeitgebers bezeichnet, die er mit dem Verdacht begründet, dass ein Pflichtenverstoß des Arbeitnehmers vorliege, welcher das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen zerstört habe. Die Verdachtskündigung wird dann ausgesprochen, wenn der Arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass ein bestimmter Pflichtenverstoß vorliegt, aber dringende Verdachtsmomente bestehen, die eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar machen, da das dafür notwendige Vertrauensverhältnis entfallen ist.

Die Verdachtskündigung ist regelmäßig eine außerordentliche und fristlose Kündigung. Nur in seltenen Fällen kann eine ordentliche Verdachtskündigung ausgesprochen werden, wenn aufgrund des Verdachts der Wiederholung eines abgemahnten Pflichtenverstoßes gekündigt wird.

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Was zu beachten ist