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Vergleich

Die meisten Verfahren im Arbeitsrecht in Deutschland enden mit einem Vergleich

Der Vergleich ist der häufigste Ausgang eines Verfahrens vor dem Arbeitsgericht. Bei den meisten Rechtsstreitigkeiten stellt sich früher oder später die Frage, ob eine Beilegung des Streites mittels eines Vergleiches nicht sinnvoller ist, als die Entscheidung des Gerichtes abzuwarten. In Arbeitsgerichtsverfahren ist die Vergleichsquote besonders hoch. Aufgrund unserer langjährigen arbeitsrechtlichen Erfahrung wissen wir, dass die meisten arbeitsgerichtlichen Verfahren nach dem Gütetermin mit einem Vergleich enden und somit im Gegensatz zu einem Urteil, nicht nur einer Seite Recht gegeben wird.

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Was zu beachten ist