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Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage weist ungerechtfertigte Kündigungen zurück

Anders als bei einer Wohnraumkündigung wird auch eine rechtlich nicht zu begründende Kündigung seitens des Arbeitgebers wirksam, wenn der Arbeitnehmer sich nicht durch eine Kündigungsklage wehrt. Bei der Einreichung sind Formen und Fristen zu beachten, daher sollten Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben sich an einen im Arbeitsrecht erfahrenen Anwalt wenden.

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Wir beraten & vertreten Sie in Berlin und bundesweit im Arbeitsrecht

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Was zu beachten ist