Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Fragen, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen kann und wie Sie sich als Arbeitnehmer bei Erhalt einer solchen Kündigung am Besten verhalten.
Der Arbeitgeber kann den Inhalt des Arbeitsverhältnisses im Rahmen seines Weisungsrechts festlegen. Das Weisungsrecht ist begrenzt durch die vertraglichen Regelungen im Arbeitsvertrag. Will der Arbeitgeber über diese Grenzen hinaus einzelne vertragliche Regelungen, z. B. die Höhe der Vergütung oder die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden abändern, muss er eine Änderungskündigung aussprechen, soweit sich der Arbeitnehmer nicht auf eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrages einlässt. Eine Änderungskündigung betrifft das Arbeitsverhältnis insgesamt, da der Arbeitgeber nicht einzelne Teile aus dem Arbeitsvertrag herauskündigen kann. Es gilt das Verbot der Teilkündigung. Die Änderungskündigung beinhaltet somit eine Kündigung des gesamten Arbeitsverhältnisses, verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen.
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Soweit das Arbeitsverhältnis vom Kündigungsschutzgesetz geschützt wird, bestehen für Sie vier Reaktionsmöglichkeiten:
a) Vorbehaltslose Annahme des Änderungsangebotes
Die vorbehaltslose Annahme des Änderungsangebotes führt dazu, dass Ihr Arbeitsverhältnis zu den vom Arbeitgeber angebotenen geänderten Arbeitsbedingungen fortbesteht.
b) Ablehnung bzw. nicht Annehmen des Änderungsangebotes und Akzeptieren der Kündigung
Dadurch endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist.
c) Ablehnen bzw. nicht Annehmen des Änderungsangebotes und Erheben einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung
Gewinnen Sie bei dieser Variante den Prozess, bleibt alles beim Alten. Die Gefahr liegt bei dieser Variante darin, dass Sie Ihre Arbeitsstelle verlieren, soweit Sie im Prozess unterliegen. Vielleicht ist dies von Ihnen aber so gewünscht, wenn Sie das Arbeitsverhältnis auf keinen Fall den zu den geänderten Bedingungen fortsetzen wollen.
d) Annahme des Änderungsangebotes unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung der Änderungskündigung und Erheben einer Kündigungsschutzklage in Form der Änderungsschutzklage
Dabei handelt es sich in der Regel um den Königsweg. Gewinnen Sie den Prozess, bleibt alles beim Alten. Verlieren Sie den Prozess, behalten Sie Ihr Arbeitsverhältnis zu den geänderten Arbeitsbedingungen.
Soweit Sie den Königsweg wählen wollen und die Änderungskündigung unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung annehmen und Änderungsschutzklage erheben wollen, sind zwei Fristen zu wahren. Zum einen ist innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Änderungsschutzklage erheben. Daneben ist innerhalb der gleichen Frist (soweit nicht Ihre Kündigungsfrist als Ausnahmefall kürzer sein sollte!) das Änderungsangebot gegenüber dem Arbeitgeber unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung anzunehmen.
Wollen Sie nur eine Kündigungschutzklage erheben und das Risiko des Verlustes Ihres Arbeitsplatzes eingehen, ist nur die dreiwöchige Frist einer Kündigungsschutzklage zu wahren.
Die Änderungskündigung ist nur dann rechtmäßig, wenn im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes zwei Voraussetzungen vorliegen:
a) Zum einen muss die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial gerechtfertigt sein. Davon ist nur dann auszugehen, wenn die Änderung aus verhaltensbedingten, betriebsbedingten oder personenbedingten Gründen gerechtfertigt ist. Hierzu finden Sie detailliert Informationen unter den Kapiteln
b) Weiterhin muss die Änderung der Arbeitsbedingungen dem Arbeitnehmer bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zumutbar sein.
Weitere wichtige Voraussetzungen einer Änderungskündigung finden Sie unter Checkliste einer ordentliche Kündigung Dort sind die für eine ordentliche Kündigung einzuhaltenden Formalitäten, der besondere Kündigungsschutz, allgemeine Unwirksamkeitsgründe und viele weitere Hürden für eine ordentliche Kündigung erläutert.
Gerne klären wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch den Sachverhalt und loten Ihre rechtlichen Möglichkeiten aus. Darauf basierend können wir mit Ihnen die für Sie sinnvollste Strategie festlegen. Die obigen Darstellungen ersetzen ein solches Gespräch nicht, sondern bieten nur einen Überblick über einige wichtige rechtliche Aspekte bei dieser Fragestellung.
Soweit Sie bereits eine Kündigung erhalten haben, ist schnelles Handeln erforderlich, da Sie ab Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit haben, um Ihre Rechte geltend zu machen. Einzelheiten dazu finden Sie unter Sie wurden gekündigt? Was Sie jetzt tun sollten.