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Änderungskündigung

Änderungskündigung – Was ist zu tun?

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Fragen, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen kann und wie Sie sich als Arbeitnehmer bei Erhalt einer solchen Kündigung am Besten verhalten.

Der Arbeitgeber kann den Inhalt des Arbeitsverhältnisses im Rahmen seines Weisungsrechts festlegen. Das Weisungsrecht ist begrenzt durch die vertraglichen Regelungen im Arbeitsvertrag. Will der Arbeitgeber über diese Grenzen hinaus einzelne vertragliche Regelungen, z. B. die Höhe der Vergütung oder die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden abändern, muss er eine Änderungskündigung aussprechen, soweit sich der Arbeitnehmer nicht auf eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrages einlässt. Eine Änderungskündigung betrifft das Arbeitsverhältnis insgesamt, da der Arbeitgeber nicht einzelne Teile aus dem Arbeitsvertrag herauskündigen kann. Es gilt das Verbot der Teilkündigung. Die Änderungskündigung beinhaltet somit eine Kündigung des gesamten Arbeitsverhältnisses, verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen.

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Was zu beachten ist