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Arbeitsvertrag

Arbeitsverträge – Prüfung und individuelle Gestaltung

Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage des Arbeitsverhältnisses und sollte daher entsprechend sorgsam gestaltet sein. Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die durch Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen ergänzt oder auch modifiziert werden.

Zwar ist grundsätzlich keine schriftliche Form vorgeschrieben und daher sind auch mündliche Arbeitsverträge wirksam. Jedoch gelten Besonderheiten zum Beispiel beim befristeten Vertrag, da eine Befristungsabrede nur wirksam ist, wenn diese schriftlich geschlossen wurde. Wurde die Schriftform beim befristeten Vertrag nicht eingehalten, ist dieser wirksam, aber unbefristet zustande gekommen.

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Die wichtigsten Informationen zum Thema

Soweit ein Arbeitsvertrag mündlich geschlossen wurde, besteht nach dem Nachweisgesetz ein Anspruch des Arbeitnehmers darauf, dass die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats schriftlich niedergelegt und vom Arbeitgeber unterzeichnet ausgehändigt werden. Somit erspart sich ein Arbeitgeber nichts, wenn er keinen schriftlichen Vertrag erstellt, sondern beraubt sich nur der Möglichkeit einer individuellen Gestaltung eines Arbeitsvertrages.

Das Arbeitsrecht ist in wesentlichen Teilen gesetzlich nicht geregelt und ist dadurch ganz entscheidend von einer umfangreichen und zum Teil unübersichtlichen Rechtsprechung geprägt. Dabei wirkt sich die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus, wonach Arbeitsverträge in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen sind, was weit reichende Folgen für die Wirksamkeit und die Gestaltung von arbeitsvertraglichen Klauseln hat. Arbeitsvertragsklauseln unterliegen seither einer wesentlich strengeren Beurteilung durch die Arbeitsgerichte.

Das können wir für Sie leisten

Wir überprüfen Ihren Arbeitsvertrag auf Herz und Nieren und ermitteln, welche Rechte Ihnen aus dem Arbeitsvertrag und den ergänzenden gesetzlichen oder tariflichen Vorschriften zustehen. Häufig sind einzelne Regelungen in Arbeitsverträgen von Anfang an unwirksam oder werden es nach einer Änderung der Gesetzeslage oder der Rechtsprechung. Es ist dann besonders wichtig zu wissen, welche Regelungen an die Stelle der unwirksamen Arbeitsvertragsklausel treten und welche Rechte und Pflichten sich hieraus ergeben.

Gern erstellen und überarbeiten wir für Sie Arbeitsverträge sowie alle ergänzenden Vereinbarungen maßgenau für Ihre individuellen Bedürfnisse und die konkrete Arbeitsrechtssituation. Wir fertigen individuelle Regelungen an zur Arbeitszeit, Überstunden, Sonderzahlungen, Zielprämien, Freiwilligkeitsvorbehalten, Widerrufsklauseln, Ausschlussfristen, Wettbewerbsverboten etc. Dies gilt auch für alle Sondervereinbarungen wie zum Beispiel Arbeitnehmerdarlehen, Dienstwagenregelungen, Provisionsvereinbarungen und ähnliche.