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Arbeitszeugnis

Worauf Sie bei Ihrem Arbeitszeugnis achten sollten

Sie haben ein Unternehmen verlassen und ein gutes Arbeitszeugnis in Händen. Doch bei der Jobsuche stellt sich das Zeugnis als Hindernis heraus, denn manche scheinbar gute Bewertung kommt einer Fünf in der Schule gleich.

Das Recht auf ein Arbeitszeugnis ist in § 109 Absatz 2 der Gewerbeordnung geregelt. Ausscheidende Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, das Angaben über Art und Dauer der Tätigkeit enthält (einfaches Arbeitszeugnis). Arbeitnehmer können auch ein qualifiziertes Zeugnis verlangen, in dem der Arbeitgeber über die Leistungen und das Verhalten im Arbeitsverhältnis Auskunft erteilt. Zeugnisse per Mailanhang, ein Fax oder eine E-Mail zählen nicht.

Über den Inhalt schreibt das Gesetz vor, das Zeugnisse klar und verständlich formuliert sein müssen. Merkmale oder Formulierungen, die den Zweck haben, eine andere Deutung des Wortlautes zuzulassen sind nicht erlaubt.

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Was zu beachten ist