Die Kündigung eines Arbeitnehmers muss gut überlegt werden, denn Arbeitnehmer genießen einen hohen Kündigungsschutz. Sie müssen die Kündigung nicht akzeptieren. Unabhängig davon, ob Sie für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes kämpfen wollen oder eine hohe Abfindung anstreben. Der Gesetzgeber gewährt gemäß § 4 Kündigungsschutzgesetz eine Frist von 3 Wochen, um gegen eine Kündigung Klage einzureichen. Als Arbeitnehmer brauchen Sie keinen Anwalt und die Gerichtskosten sind moderat, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, tragen Sie in der Regel kein Kostenrisiko.
Ihre Experten für Arbeitsrecht:
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.
Wir beraten & vertreten Sie in Berlin im Arbeitsrecht
Als erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Sie wenn Ihnen gekündigt wurde.
Wir setzen Ihre Interessen durch - In Berlin & bundesweit
Sie müssen vermutlich ohnehin klagen, das das Arbeitsamt das von Ihnen verlangt.
Natürlich sprechen Arbeitgeber eine Kündigung nicht leichtfertig aus, sie haben gewichtige Gründe. Meistens ist es aber fraglich, ob Vergehen des Arbeitnehmers so schwerwiegend sind, dass eine Kündigung berechtigt ist. Das ist besonders kritisch, wenn Sie zuvor nicht abgemahnt wurden oder in der Abmahnung keine Kündigung angedroht wurde. Daher raten wir sich von uns zu beraten zu lassen, damit wir den vorhanden Kündigungsschutz prüfen können.
Wir prüfen