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Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag – Meist vorteilhaft für den Arbeitgeber, seltener vorteilhaft für den Arbeitnehmer

Ein Aufhebungsvertrag kann als eine Möglichkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für beide Arbeitgeber und Arbeitnehmer durchaus Sinn machen. Allerdings wird dies für den Arbeitnehmer regelmäßig nur dann der Fall sein, wenn ein Auflösungsvertrag nicht übereilt abgeschlossen wird und sämtliche Punkte und deren rechtliche Folgen genau durchdacht sind.

Häufig wird der Abschluss eines Auflösungsvertrages ohne anwaltliche Beratung überwiegend Nachteile für den Arbeitnehmer nach sich ziehen. Daher ist es für Arbeitnehmer wichtig, auch wenn der Arbeitgeber Druck ausübt, einen Auflösungsvertrag erst nach einer anwaltlichen Beratung zu unterzeichnen und darin alle wichtigen Punkte zu verankern. Dieses Recht steht jedem Arbeitnehmer zu! Unterschreiben Sie daher niemals sofort einen Auflösungsvertrag, der Ihnen überraschend vorgelegt wird. Dies gilt umso mehr, da man einen Aufhebungsvertrag in der Regel nicht mehr rückgängig machen kann.

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Was zu beachten ist